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Notfälle
Ausgenommen Samstag, Sonntag sowie Feiertage – Notfallnummern auf den Aushängen in Ihrer Liegenschaft beachten.
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Häufig gesucht
Wie melde ich einen Schaden oder Defekt?
Bitte melden Sie Schäden oder Defekte über unser Flatfox-Mieterportal oder über unser Kontaktformular. Beschreiben Sie den Schaden möglichst genau und fügen Sie wenn möglich Fotos bei.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Reparatur melden (Flatfox)Wer bezahlt die Reparatur?
Grundsätzlich ist der Vermieter für den Unterhalt der Mietsache verantwortlich. Kleiner Unterhalt (bis ca. CHF 150) geht gemäss Mietvertrag in der Regel zu Lasten des Mieters. Dazu gehören z.B. der Ersatz von Glühbirnen, Dichtungen oder Duschschläuchen. Grössere Reparaturen und Verschleiss durch normalen Gebrauch übernimmt der Vermieter.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Reparatur melden (Flatfox)Wie lange dauert es, bis eine Reparatur durchgeführt wird?
Die Bearbeitung Ihres Tickets erfolgt gleichentags bis 48 Stunden (ausgenommen Wochenende und Feiertage). Handwerker benötigen 24–72 Stunden, um die Aufträge entgegenzunehmen. Notfälle (Wasserrohrbruch, Heizungsausfall) werden sofort bearbeitet. Dringende Reparaturen (defekte Toilette, kaputtes Schloss) innerhalb von 1–3 Werktagen. Reguläre Reparaturen innerhalb von 5–10 Werktagen, je nach Verfügbarkeit der Handwerker und Ersatzteile.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Reparatur melden (Flatfox)Wie kündige ich meinen Mietvertrag?
Die Kündigung muss schriftlich mit dem offiziellen Formular erfolgen und von allen im Mietvertrag aufgeführten Personen unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate auf den vertraglich vereinbarten Termin. Das Kündigungsformular erhalten Sie bei uns oder auf der Webseite des Kantons.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Kann ich vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen?
Ja, wenn Sie einen zumutbaren Nachmieter stellen, der den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Sie müssen mindestens einen solventen und zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Wir empfehlen, 2–3 Kandidaten vorzuschlagen.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Was muss ich bei der Wohnungsabgabe beachten?
Die Wohnung muss besenrein und in ordnungsgemässem Zustand übergeben werden. Alle Schlüssel müssen zurückgegeben werden. Wir empfehlen eine professionelle Endreinigung. Beim Abgabetermin wird ein Protokoll erstellt.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Kündigung auf FlatfoxIch habe meinen Schlüssel verloren. Was tun?
Melden Sie den Verlust umgehend bei uns. Bei einem Sicherheitsschlüssel muss unter Umständen der gesamte Zylinder ausgetauscht werden. Die Kosten trägt der Mieter.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Zum BestellformularWie bestelle ich Zusatzschlüssel?
Zusatzschlüssel können Sie über uns bestellen. Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Wie beantrage ich eine Vertragsänderung oder einen Nachtrag?
Vertragsänderungen und Nachtragsvereinbarungen (z.B. Namensänderung, Parkplatzzuweisung, Haustier-Bewilligung, Mietanpassung) müssen schriftlich beantragt werden. Senden Sie Ihr Anliegen über unser Kontaktformular oder das Flatfox-Ticketportal. Wir erstellen anschliessend eine Nachtragsvereinbarung, die von allen Vertragsparteien unterschrieben werden muss.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Wo finde ich meine Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung wird Ihnen in der Regel einmal jährlich per Post zugestellt. Über das Flatfox-Portal können Sie Ihre Dokumente digital einsehen.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Bis wann muss ich die Miete bezahlen?
Die Miete ist jeweils im Voraus, spätestens bis zum Ersten des Monats, auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu überweisen. Wir empfehlen die Einrichtung eines Dauerauftrags.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Wie erhalte ich mein Depot zurück?
Nach der Wohnungsabgabe und Prüfung des Abgabeprotokolls wird das Depot innert angemessener Frist freigegeben. Allfällige Abzüge für Schäden werden verrechnet.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Was muss ich beim Einzug beachten?
Beim Einzug wird ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt. Prüfen Sie die Wohnung sorgfältig und halten Sie alle bestehenden Mängel fest. Melden Sie sich bei der Gemeinde an.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Was tun bei Schimmelbefall?
Melden Sie Schimmelbefall sofort bei uns mit Fotos. Lüften Sie regelmässig (3× täglich Stosslüften). Stellen Sie Möbel nicht direkt an Aussenwände. Heizen Sie alle Räume gleichmässig.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Darf ich ein Haustier halten?
Kleintiere (Hamster, Fische, Vögel) sind grundsätzlich erlaubt. Für Hunde und Katzen benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der Verwaltung.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Was tun bei einem Wasserrohrbruch?
1. Hauptwasserhahn zudrehen. 2. Strom in betroffenen Bereichen abschalten. 3. Sofort die Verwaltung über das Kontaktformular kontaktieren. 4. Schäden mit Fotos dokumentieren.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
An wen wende ich mich bei einem Einbruch?
Rufen Sie sofort die Polizei (117) und berühren Sie nichts. Informieren Sie danach die Verwaltung.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Was tun bei Lärmbelästigung durch Nachbarn?
Suchen Sie zunächst das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Führen Sie ein Lärmprotokoll. Wenn das Gespräch nichts bringt, informieren Sie die Verwaltung schriftlich. Nachtruhe: 22:00–07:00 Uhr.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Wie bestelle ich ein neues Namensschild?
Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular mit Ihrem gewünschten Namen und der Wohnungsadresse. Wir bestellen das Namensschild und lassen es durch die Hauswartung montieren.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Zum BestellformularWo finde ich die Hausordnung?
Die allgemeine Hausordnung finden Sie in unserem Mieterportal unter 'Hausordnung'. Beachten Sie, dass je nach Liegenschaft individuelle Abweichungen gelten können – massgebend ist stets Ihr Mietvertrag.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Zur HausordnungWas sind die Ruhezeiten?
Nachtruhe: 22:00–07:00 Uhr. Mittagsruhe: 12:00–13:00 Uhr (je nach Liegenschaft). Musizieren: 08:00–12:00 und 14:00–20:00 Uhr. Sonntags und an Feiertagen ganztägig Ruhe. Beachten Sie Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Zur HausordnungDarf ich auf dem Balkon grillieren?
Grillieren ist nur mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt. Holzkohle- und Holzgrills sind aus Sicherheits- und Rauchgründen untersagt. Achten Sie auf Ihre Nachbarn und vermeiden Sie übermässige Rauchentwicklung. Beachten Sie Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Zur HausordnungDarf ich die Einstellhalle als Lagerraum nutzen?
Nein. Die Einstellhalle dient ausschliesslich zum Abstellen von Fahrzeugen. Die Lagerung von Gegenständen (Reifen, Möbel, Kartons) ist aus Brandschutzgründen untersagt. Beachten Sie Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Welche Regeln gelten auf dem Kinderspielplatz?
Kinderspielplätze dürfen von Kindern bis 12 Jahre genutzt werden. Eltern sind für die Aufsicht verantwortlich. Benutzung auf eigene Gefahr. Ruhezeiten (12:00–13:00, ab 20:00 Uhr) sind einzuhalten. Beschädigungen bitte sofort der Verwaltung melden. Beachten Sie Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Darf ich mein Velo im Treppenhaus abstellen?
Nein. Fahrräder gehören in den dafür vorgesehenen Veloraum oder Velokeller. Im Treppenhaus sind sie aus Sicherheitsgründen (Fluchtweg) nicht erlaubt. Beachten Sie Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Zur HausordnungWas darf ich im Treppenhaus abstellen?
Im Treppenhaus dürfen keine Gegenstände abgestellt werden – weder Schuhe, Schirmständer noch Kinderwagen. Treppenhäuser sind Fluchtwege und müssen frei passierbar sein. Kinderwagen gehören in den dafür vorgesehenen Abstellraum.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Zur HausordnungWie nutze ich die Waschküche korrekt?
Nutzung werktags 07:00–22:00 Uhr gemäss Waschplan. Nach der Wäsche: Maschinen und Raum reinigen. Tage können mit Mitmietern getauscht werden. Private Waschmaschinen in der Wohnung nur mit schriftlicher Zustimmung. Beachten Sie Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Zur HausordnungWie entsorge ich meinen Abfall korrekt?
Hauskehricht nur in offiziellen Gebührensäcken. Recycling (Papier, Karton, Glas, PET, Alu) an den vorgesehenen Sammelstellen. Sperrgut muss separat bei der Gemeinde angemeldet werden. Beachten Sie die Abfuhrtermine Ihrer Gemeinde.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Wo finde ich die Abfuhrtermine?
Die Abfuhrtermine finden Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde oder in der Abfall-App. In vielen Liegenschaften hängt der Abfuhrkalender im Eingangsbereich aus.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Was passiert bei falscher Abfallentsorgung?
Falsch entsorgter Abfall wird nicht abgeholt und muss vom Verursacher korrekt entsorgt werden. Bei wiederholten Verstössen kann die Verwaltung die Kosten für die Entsorgung dem Verursacher in Rechnung stellen.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Was tun bei einem Nachbarschaftskonflikt?
1. Suchen Sie das direkte Gespräch. 2. Dokumentieren Sie Vorfälle (Datum, Uhrzeit, Art). 3. Informieren Sie die Verwaltung schriftlich mit Ihrem Lärmprotokoll. 4. Bei schweren Fällen: Schlichtungsbehörde kontaktieren. Wichtig: Führen Sie das Protokoll mindestens 14 Tage lang und setzen Sie es danach fort. Wir vermitteln gerne zwischen den Parteien.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Mein Nachbar hält sich nicht an die Ruhezeiten. Was kann ich tun?
Führen Sie ein Lärmprotokoll (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art des Lärms). Sprechen Sie den Nachbarn freundlich an. Wenn dies nichts nützt, melden Sie den Vorfall schriftlich bei uns. Wir mahnen den Nachbarn ab. Bei wiederholten Verstössen droht die Kündigung.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Zur HausordnungDarf mein Nachbar auf dem Balkon rauchen?
Grundsätzlich ja, sofern es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist. Bei übermässiger Belästigung können Sie dies bei der Verwaltung melden. Beachten Sie Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
→ Zur HausordnungDarf ich Bilder aufhängen und Löcher bohren?
Kleine Nägel und Dübel für Bilder sind erlaubt. Grössere Eingriffe (Regale an der Wand, Deckenlampen) nur mit Zustimmung. Bei Auszug müssen alle Löcher fachgerecht verschlossen werden. Beachten Sie Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Darf ich die Wohnung untervermieten?
Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung zulässig. Sie müssen den Untermieter, die Dauer und den Mietzins angeben. Die Verwaltung darf die Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Darf ich die Wohnung gewerblich nutzen?
Eine gewerbliche Nutzung ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, der Mietvertrag erlaubt dies ausdrücklich. Homeoffice-Tätigkeiten ohne Kundenverkehr sind in der Regel unproblematisch.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Darf ich bauliche Veränderungen vornehmen?
Bauliche Veränderungen (Wände streichen in Nicht-Standardfarben, Böden verlegen, Einbauten) bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Verwaltung. Bei Auszug muss der Originalzustand wiederhergestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Darf ich den Garten nach meinen Wünschen gestalten?
Grundsätzlich nein. Die Gartengestaltung obliegt dem Eigentümer bzw. der Verwaltung. Kleinere Anpassungen (Blumentöpfe, Kräuter) sind in der Regel erlaubt. Grössere Eingriffe (Bäume fällen, Beete anlegen, Zäune setzen) bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Beachten Sie Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Wer ist für die Gartenpflege zuständig?
Die allgemeine Gartenpflege (Rasen mähen, Hecken schneiden, Laub entfernen) wird in der Regel durch den Hauswart oder eine Gartenbaufirma erledigt. Mieter mit exklusivem Gartenanteil sind oft selbst für die Pflege verantwortlich – prüfen Sie Ihren Mietvertrag. Beachten Sie Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
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Darf ich ein Trampolin oder Pool im Garten aufstellen?
Nur mit schriftlicher Genehmigung der Verwaltung. Beachten Sie: Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein, Lärmschutz-Zeiten gelten, und der Rückbau bei Auszug ist Pflicht. Beachten Sie Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
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Was tun bei Kalkablagerungen in Bad und Küche?
Kalkablagerungen gehören zur normalen Reinigungspflicht des Mieters. Verwenden Sie handelsübliche Kalkreiniger (keine aggressiven Säuren auf Chromoberflächen). Regelmässiges Entkalken der Armaturen und Duschköpfe beugt Schäden vor. Bei hartnäckigen Ablagerungen durch defekte Leitungen: Verwaltung kontaktieren.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Was tun bei Ameisen in der Wohnung?
1. Nahrungsquellen beseitigen (Krümel, offene Lebensmittel). 2. Ameisenstrassen mit Essig abwischen. 3. Eintrittsstellen abdichten. 4. Bei anhaltendem Befall: Verwaltung schriftlich informieren. Die Kosten für professionelle Schädlingsbekämpfung trägt in der Regel der Eigentümer, sofern der Befall nicht durch den Mieter verursacht wurde.
Beachten Sie jeweils Ihren Mietvertrag – Abweichungen möglich.
Was tun bei Schaben/Kakerlaken?
Schaben sind meldepflichtig! Informieren Sie sofort die Verwaltung – schriftlich mit Foto. Schaben verbreiten sich schnell und erfordern professionelle Bekämpfung im gesamten Gebäude. Bis zur Bekämpfung: Lebensmittel luftdicht verschliessen, Abfall täglich entsorgen, keine Feuchtigkeit stehen lassen. Die Kosten trägt der Eigentümer.
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