01
Mietvertrag prüfen
Prüfen Sie den vereinbarten Kündigungstermin und die Kündigungsfrist. Nicht jeder Monatsletzte ist automatisch ein zulässiger Termin.
Kündigung & Auszug
Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag. Danach führt Sie unser digitaler Prozess strukturiert durch die Kündigung und zu den nächsten Schritten Ihres Auszugs.
Ordentliche Kündigung
Gemäss Termin und Frist Ihres Mietvertrags
Ausserterminlich
Mit geeigneter Nachmietperson oder bis zum regulären Vertragsende
Digital
Geführter Kündigungsprozess über Flatfox
Vorgehensweise
Eine Kündigung beginnt nicht beim Formular, sondern beim Mietvertrag. Nehmen Sie sich für die Prüfung von Termin, Frist und Unterschriften genügend Zeit.
01
Prüfen Sie den vereinbarten Kündigungstermin und die Kündigungsfrist. Nicht jeder Monatsletzte ist automatisch ein zulässiger Termin.
02
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Alle im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien sollen unterzeichnen. Bei einer Familienwohnung ist die ausdrückliche Zustimmung des Ehegatten beziehungsweise der eingetragenen Partnerperson erforderlich.
03
Starten Sie den digitalen Kündigungsprozess und führen Sie alle dort verlangten Schritte vollständig aus. Halten Sie Mietobjekt, gewünschten Termin und Angaben aller Mietparteien bereit.
04
Bewahren Sie die Eingangs- oder Versandbestätigung auf. Massgebend ist, dass die Kündigung rechtzeitig bei der zuständigen Verwaltung eintrifft.
05
Nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie die nächsten Informationen zur Wohnungsabgabe, Schlüsselrückgabe und weiteren Koordination.
Vorbereiten
Massgebend sind der Mietvertrag und die rechtzeitige Zustellung an die zuständige Verwaltung. Eine pauschale Monatsliste kann vertragliche oder ortsübliche Termine nicht zuverlässig ersetzen. Planen Sie deshalb einen ausreichenden zeitlichen Puffer ein.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung Ihres individuellen Mietvertrags.
Vorzeitige Rückgabe & Nachmieter
Wer das Mietobjekt ohne Einhaltung von Kündigungsfrist oder Kündigungstermin zurückgeben möchte, kann eine zahlungsfähige und zumutbare Nachmietperson vorschlagen, die den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Ohne geeignete Nachmietperson können die vertraglichen Verpflichtungen bis zum regulären Ende weiterbestehen.
Ein geeigneter Vorschlag genügt. Teilen Sie der zuständigen Verwaltung Ihre vorzeitige Rückgabe und das geplante Übernahmedatum schriftlich über den vorgesehenen Kündigungsweg mit. Die interessierte Nachmietperson bewirbt sich direkt über das jeweilige Flatfox-Inserat. Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung. Lehnt die Verwaltung eine geeignete Person ohne sachlichen Grund ab, kann die Mietzinspflicht bereits ab deren möglichem Übernahmetermin enden – auch ohne unterzeichneten Nachmietvertrag.
Rechtsgrundlage: Art. 264 OR
Bereit?
Sie werden zum geführten Flatfox-Kündigungsprozess weitergeleitet. Schliessen Sie alle dort verlangten Schritte ab und bewahren Sie die Bestätigung auf.
Digitale Kündigung startenRechtsgrundlagen: Schweizerisches Obligationenrecht, insbesondere Art. 264 und Art. 266l–266o.