Tippgeber-Netzwerk

Ein guter Hinweis verdient Anerkennung.

Kennen Sie eine Eigentümerschaft, die den Verkauf einer Immobilie erwägt? Teilen Sie uns Ihren Hinweis vertraulich mit. Führt ein von uns schriftlich bestätigter neuer Tipp zu einem Verkaufsmandat und einem erfolgreichen Abschluss, erhalten Sie die vorab vereinbarte Tippgeberprovision.

Tipp vertraulich übermitteln

Transparent statt pauschal

Die Provision wird vor der Kontaktaufnahme schriftlich bestätigt.

Wir nennen bewusst keinen unverbindlichen Fantasiebetrag. Nach der Vorprüfung bestätigen wir schriftlich, ob der Tipp angenommen wird, welche Provisionsregel gilt und wann sie fällig wird. Ohne diese Bestätigung entsteht kein Provisionsanspruch.

So funktioniert es

01

Tipp übermitteln

Sie teilen uns die Eckdaten vertraulich mit – ohne unberechtigte Weitergabe sensibler Informationen.

02

Vorprüfung

Wir prüfen, ob der Hinweis neu, plausibel und noch nicht anderweitig bei uns bekannt ist.

03

Schriftliche Bestätigung

Vor dem Eigentümerkontakt bestätigen wir Annahme, Provisionsregel und Voraussetzungen schriftlich.

04

Auszahlung bei Erfolg

Die vereinbarte Provision wird nach erfolgreichem Verkauf und Eingang unserer Vermittlungsprovision fällig.

HRE Netzwerk

Wann ein Tipp provisionsberechtigt ist

Der Tipp betrifft eine Drittimmobilie mit konkreter oder absehbarer Verkaufsabsicht.

Die Immobilie und Eigentümerschaft sind HUBER REAL ESTATE noch nicht aus eigener Akquisition oder einer früheren Meldung bekannt.

Bei Doppelmeldungen kann nur der zuerst schriftlich bestätigte Tipp berücksichtigt werden.

Ein Anspruch entsteht nur bei schriftlicher Annahme, Verkaufsmandat, erfolgreichem Abschluss und Eingang unserer Vermittlungsprovision.

Wir nennen bewusst keinen unverbindlichen Fantasiebetrag. Nach der Vorprüfung bestätigen wir schriftlich, ob der Tipp angenommen wird, welche Provisionsregel gilt und wann sie fällig wird. Ohne diese Bestätigung entsteht kein Provisionsanspruch.

Vertrauliche Tippabgabe

Immobilien-Tipp übermitteln

Bitte teilen Sie nur Angaben, die Sie rechtmässig weitergeben dürfen. Wenn die Eigentümerschaft noch nicht kontaktiert werden darf, wählen Sie «Zuerst mit mir abstimmen».

Ihre Angaben
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Eigentümerschaft und Kontaktfreigabe