Immobilien-Family-Office · Immobilien im Nachlass

Immobilienwerte verantwortungsvoll weitergeben.

Ein Immobilienvermögen entsteht über Jahrzehnte. Seine Zukunft sollte nicht erst besprochen werden, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann.

Eine Immobilie ist häufig weit mehr als ein Vermögenswert. Sie kann das eigene Zuhause sein, über Jahrzehnte aufgebautes Familienvermögen darstellen oder Teil eines grösseren Portfolios sein.

Mit zunehmendem Alter stellen sich deshalb Fragen, die man gerne aufschiebt: Was geschieht später mit meiner Immobilie? Wer kümmert sich darum? Soll sie verkauft, innerhalb der Familie weitergegeben oder langfristig gehalten werden? Was geschieht, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind? Und wie kann ich sicherstellen, dass meine Vorstellungen später auch wirklich professionell umgesetzt werden?

HUBER REAL ESTATE begleitet Privatpersonen, Familien, Unternehmen und Stiftungen bei der langfristigen Planung und der späteren Bewirtschaftung, Bewertung, Aufarbeitung und Verwertung von Immobilienvermögen.

Dabei ersetzen wir weder Anwälte noch Notariate. Rechtliche und erbrechtliche Regelungen gehören in die Hände der dafür zuständigen Fachpersonen. Unsere Aufgabe liegt dort, wo unsere Kernkompetenz liegt: bei den Immobilien und ihrer professionellen Betreuung.

Wann sollte ich meinen Nachlass regeln?

Nachlassplanung ist keine Frage des hohen Alters. Gerade bei Immobilien lohnt es sich, früh darüber nachzudenken, was langfristig mit dem aufgebauten Vermögen geschehen soll – und die Planung später regelmässig an die eigene Lebenssituation anzupassen.

Ab 35 Jahren

sich erstmals bewusst damit beschäftigen.

Wer eine Eigentumswohnung, ein Haus oder eine Renditeliegenschaft besitzt, darf sich die grundlegenden Fragen stellen: Was würde mit meiner Immobilie geschehen? Wer soll sie einmal erhalten? Noch muss nichts für Jahrzehnte festgelegt werden – entscheidend ist, dass die Fragen einen Platz bekommen.

40–45 Jahre

erste konkrete Vorkehrungen treffen.

Spätestens jetzt lohnt es sich, aus den Überlegungen eine strukturierte Planung zu machen – besonders wenn Familie, Kinder, ein Unternehmen oder mehrere Vermögenswerte da sind. Ob ein Testament, ein Erbvertrag oder weitere Vorkehrungen sinnvoll sind, klären die zuständigen Rechtsfachpersonen; wir kümmern uns um die Immobilien und die langfristige Immobilienstrategie.

50–60 Jahre

spätestens verbindlich regeln.

In diesem Alter sollte eine umfassende Nachlassplanung vorhanden sein – nicht mehr nur gedanklich oder am Familientisch besprochen, sondern dort, wo nötig, rechtlich korrekt festgehalten. Welche Instrumente geeignet sind, beurteilt eine qualifizierte Fachperson individuell.

Laufend

überprüfen und anpassen.

Familien wachsen, Immobilien werden gekauft oder verkauft, Prioritäten verschieben sich. Eine frühe Planung bedeutet nicht, sich für den Rest des Lebens festzulegen – sie darf und soll mit dem Leben mitgehen.

Mit Kindern, Familie, Unternehmen oder grösserem Immobilienvermögen gilt: möglichst früh beginnen – unabhängig vom Alter. Je früher diese Fragen angesprochen werden, desto mehr Möglichkeiten bestehen.

Der Leitfaden zum Mitnehmen

Alle Empfehlungen dieser Seite – vom richtigen Zeitpunkt bis zu den vier Szenarien – haben wir in einem ruhigen, sechsseitigen Leitfaden zusammengefasst. Kostenlos und unverbindlich.

Bereits zu Lebzeiten Klarheit schaffen

Eine gute Nachlassplanung beginnt nicht erst nach einem Todesfall.

Wir erfassen deshalb auf Wunsch frühzeitig das vorhandene Immobilienvermögen – von der Eigentumswohnung über Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftsliegenschaften bis zu Ferienobjekten, Entwicklungsgrundstücken, Immobiliengesellschaften und Immobilien im Ausland.

Für jedes Objekt entsteht eine eigene Immobilienakte. Darin dokumentieren wir Eigentumsverhältnisse, Mietverhältnisse, Verträge, getätigte Investitionen, Unterhaltsbedarf, Marktwerte, Finanzierungen, Ansprechpartner – und Ihre Vorstellungen für die Zukunft des Objekts. Marktwerte überprüfen wir auf Wunsch periodisch. So besteht im späteren Erbfall eine wesentlich bessere Ausgangslage – und niemand muss unter Zeitdruck bei null beginnen.

Was soll später mit meiner Immobilie geschehen?

Nicht jede Immobilie muss verkauft werden. Gemeinsam mit Ihnen bereiten wir bereits zu Lebzeiten verschiedene Szenarien aus immobilienwirtschaftlicher Sicht vor – ohne dass Sie sich heute endgültig entscheiden müssen.

Halten

Die Immobilie bleibt langfristig im Familienvermögen oder in einer bestehenden Struktur und wird professionell weiterbewirtschaftet. Ansprechpartner, Objektkenntnisse, Mieterdossiers und die Immobilienstrategie bleiben erhalten – das schafft Kontinuität, gerade bei Mehrfamilienhäusern und Portfolios.

Übertragen

Eine Übertragung an Familienmitglieder, eine Gesellschaft oder eine Stiftung wird geprüft und vorbereitet. Die rechtliche und steuerliche Gestaltung erfolgt zwingend gemeinsam mit den zuständigen Rechts-, Steuer- und Notariatsfachpersonen – wir liefern die immobilienwirtschaftlichen Grundlagen.

Verkaufen

Es kann bereits heute definiert werden, unter welchen Voraussetzungen eine Immobilie später verkauft werden soll. Wir bereiten die Unterlagen vor, aktualisieren Bewertungen und führen später – bei entsprechender Legitimation und Beauftragung – den professionellen Verkaufsprozess durch.

Gemeinnütziger Zweck

Manche Menschen möchten einen Teil ihres Vermögens einer Stiftung oder gemeinnützigen Institution zukommen lassen. Welche rechtliche Lösung geeignet ist, klären die juristischen Berater; wir übernehmen Bewertung, Bewirtschaftung, einen allfälligen Verkauf und die transparente Abrechnung des Immobiliengeschäfts.

Ihre Vorstellungen und Rahmenbedingungen können bereits zu Lebzeiten dokumentiert werden. Sie ersetzen jedoch keine rechtlich erforderlichen Anordnungen und begründen für sich allein keine Verpflichtungen der später Berechtigten.

Wenn keine direkten Erben vorhanden sind

Gerade Menschen ohne direkte Nachkommen beschäftigt oft eine sehr konkrete Frage: Wer kümmert sich später tatsächlich um meine Immobilien?

Ein Testament allein beantwortet noch nicht jede praktische Frage rund um eine Liegenschaft. Wer kennt die Mietverhältnisse? Wer besitzt die Unterlagen? Welche Sanierungen stehen an? Wer kontrolliert Rechnungen? Wer organisiert einen allfälligen Verkauf?

Hier kann eine langfristige Begleitung viel Ruhe schaffen: Wir lernen die Immobilien bereits zu Lebzeiten kennen, dokumentieren sie und bewirtschaften sie auf Wunsch. Eine später verantwortliche Person oder Institution – ob Willensvollstrecker, Stiftung oder Behörde – findet damit geordnete Verhältnisse vor.

Eine Koordinationsstelle – klare Fachverantwortung

Eigentümer / Familie
HUBER REAL ESTATE
Immobilien & Koordination
Notariat
Anwaltskanzlei
Steuerberatung
Bewirtschaftung
Bewertung
Verkauf
Technische Partner
Erben
Stiftungen
Begünstigte Institutionen

Bei komplexeren Nachlasssituationen arbeiten verschiedene Fachgebiete zusammen. Wir verantworten die Immobilienkompetenz – die jeweiligen Fachpersonen verantworten ihre rechtlichen, notariellen und steuerlichen Bereiche. Die eigentliche Willensvollstreckung ist von unserem Immobilienmanagement klar zu unterscheiden: Wird eine Willensvollstreckerin oder ein Willensvollstrecker eingesetzt, übernehmen wir die vereinbarten immobilienwirtschaftlichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit dieser Person.

Transparenz gegenüber Erben und Beteiligten

Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist die Dokumentation. Unsere Leistungen, Drittleistungen und Kosten werden nachvollziehbar ausgewiesen – damit auch Jahre später klar bleibt, welche Massnahmen durchgeführt wurden und welche Kosten entstanden sind.

ImmobilienbestandBewertungenLaufende KostenInvestitionenAufträgeDrittunternehmenVerkaufskostenVerkaufserlösAbrechnung

Für wen ist unser Angebot gedacht?

PrivatpersonenEigentümer, die frühzeitig Klarheit schaffen möchten, was später mit ihren Immobilien geschehen soll.
Menschen ohne direkte NachkommenEigentümer, die sicherstellen möchten, dass ihre Immobilien später professionell betreut und ihre Vorstellungen sauber dokumentiert sind.
Familien und ErbengemeinschaftenUnterstützung bei Bewertung, Bewirtschaftung, Aufarbeitung oder Verkauf geerbter Immobilien.
Unternehmer und InvestorenEigentümer komplexerer Immobilienbestände, Beteiligungen oder Immobiliengesellschaften.
Stiftungen und gemeinnützige InstitutionenOrganisationen, denen Immobilien oder Verkaufserlöse aus Nachlässen zugedacht wurden.
Anwälte, Notare und WillensvollstreckerAls spezialisierter Immobilienpartner für Nachlässe mit einzelnen Immobilien oder ganzen Portfolios.

Rechtlicher Hinweis

HUBER REAL ESTATE erbringt keine Rechts-, Notariats- oder Steuerberatung und ersetzt weder Anwälte noch Notariate oder zuständige Behörden. Erbrechtliche Regelungen, Testamente, Erbverträge und steuerliche Gestaltungen erfolgen durch die dafür qualifizierten Fachpersonen; Erbschafts-, Schenkungs- und Grundstücksteuern sind kantonal unterschiedlich und im Einzelfall zu prüfen. Wir verantworten die immobilienwirtschaftliche Seite: Erfassung, Dokumentation, Bewertung, Bewirtschaftung, Koordination und – bei entsprechender Beauftragung – den Verkauf.

Kevin Huber

Kevin Huber

«Ein Gespräch über den eigenen Nachlass ist persönlich. Deshalb beginnen wir nicht mit Formularen oder Standardlösungen, sondern mit einem vertraulichen Gespräch.»

Wir möchten verstehen, welche Immobilien Sie besitzen, was Ihnen dieses Vermögen bedeutet, wer später davon profitieren soll, was erhalten bleiben darf und wer sich später praktisch um Ihre Immobilien kümmern soll. Auf dieser Grundlage definieren wir gemeinsam, welche immobilienwirtschaftlichen Vorbereitungen sinnvoll sind – und welche Fragen anschliessend mit Anwalt, Notariat oder Steuerberatung zu klären sind. Kevin Huber oder einer unserer Experten begleitet Sie persönlich.

Vertrauliches Erstgespräch vereinbaren

Der Leitfaden zum Mitnehmen

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