Art der Vertragsänderung
Ein Mieterwechsel ist jeweils auf den 15., 16. oder den letzten Kalendertag eines Monats möglich.
Wichtiger Hinweis zur Abrechnung
Bei einem Mieterwechsel wird keine Zwischenabrechnung der Heiz- und Nebenkosten erstellt. Die Abrechnung erfolgt im ordentlichen jährlichen Abrechnungslauf und wird den betroffenen Mietparteien gemäss Abrechnungsperiode zugestellt.