Vertragswechsel
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Mietvertragsänderung

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Art der Vertragsänderung

Ein Mieterwechsel ist jeweils auf den 15., 16. oder den letzten Kalendertag eines Monats möglich.

Wichtiger Hinweis zur Abrechnung

Bei einem Mieterwechsel wird keine Zwischenabrechnung der Heiz- und Nebenkosten erstellt. Die Abrechnung erfolgt im ordentlichen jährlichen Abrechnungslauf und wird den betroffenen Mietparteien gemäss Abrechnungsperiode zugestellt.