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📜 WOHNEN

Hausordnung

Damit sich alle wohlfühlen: Die wichtigsten Regeln für ein angenehmes Zusammenleben.

⚠️ Hinweis: Die Hausordnung kann je nach Liegenschaft individuell abweichen. Es gelten stets die im Mietvertrag und in der Liegenschaft ausgehängten Bestimmungen.

  • Keine festen Bauten oder Einrichtungen (Geräteschuppen, Sichtschutzwände, Verglasungen, Wintergärten, Schränke, Kühlschränke).
  • Grillieren nur mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt. Holz-/Holzkohlegrills sind untersagt.
  • Blumenbehälter nur auf der Innenseite der Brüstung montieren.
  • Keine Parabolantennen an Fassade oder Brüstung. Anderweitige Montage nur mit Zustimmung der Verwaltung.
  • Sonnenstoren nur bei guter Witterung ausfahren. Bei Regen oder starkem Wind einziehen.
  • Bassins und Planschbecken nur mit vorheriger Zustimmung der Verwaltung.
  • Katzenbäume, -leitern und -netze sind nicht gestattet.
  • Rasenfläche regelmässig pflegen: mähen, giessen und jäten.
  • Bei Trockenheit müssen Pflanzen gewässert werden.
  • Pflanzen über 1.80 m Höhe und zusätzliche Sträucher/Bäume nur mit schriftlicher Einwilligung der Verwaltung.
  • Übermässigem Pflanzenwuchs, Moosbildung und Verunkrautung ist vorzubeugen.
  • Hochdruckreiniger nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters verwenden.
  • Unterhalt der Bepflanzungen auf Gartensitzplätzen ist Sache des Mieters.
  • Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege freizuhalten.
  • Keine Gegenstände im Treppenhaus abstellen (Schuhe, Schirmständer, Möbel).
  • Keine unzulässigen Gegenstände in Gemeinschaftsräumen (Autoreifen, Alteisen, Möbel).
  • Die Verwaltung entsorgt unerlaubte Gegenstände ohne Voranmeldung auf Kosten des Mieters.
  • Reinigung des Treppenhauses alle 14 Tage (inkl. Fenster) im Bereich des eigenen Mietobjekts, sofern kein Hauswart zuständig ist.
  • Gemeinschaftsräume monatlich reinigen – bei starker Verschmutzung umgehend.
  • Schuhe gehören in die Wohnung oder ins eigene Kellerabteil – nicht ins Treppenhaus.
  • Keine persönlichen Gegenstände vor der Wohnungstür oder im Gang deponieren.
  • Kinderwagen und Kinderfahrzeuge nur in den dafür vorgesehenen Räumen abstellen.
  • Fluchtwege müssen jederzeit frei passierbar sein.
  • Fahrräder nur auf den dafür vorgesehenen Flächen oder im Fahrradkeller abstellen.
  • Mofas und Fahrräder nur im eigenen Kellerabteil oder in vorgesehenen Räumen.
  • Motorräder über 50 cm³ dürfen weder in Gemeinschaftsräume noch in Kellerabteile.
  • Motorisierte Fahrzeuge auf dem Gelände nur für Mieter von Parkplätzen gestattet.
  • Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch repariert werden.
  • Besucherparkplätze dürfen von Bewohnern nicht belegt werden.
  • Nutzung werktags zwischen 07:00 und 22:00 Uhr.
  • Nach Beendigung der Wäsche: Räume und Apparate reinigen.
  • Waschplan beachten – Tage können mit Mitmietern getauscht werden.
  • Verantwortung für die korrekte Nutzung liegt beim im Plan aufgeführten Mieter.
  • Energie-, Wasser- und Wartungskosten werden gemäss Vertrag verrechnet.
  • Private Waschmaschinen in der Wohnung nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
  • Nachtruhe: 22:00 – 07:00 Uhr.
  • Musizieren nur zwischen 08:00–12:00 und 14:00–20:00 Uhr.
  • Haus ab 20:00 Uhr geschlossen halten (besondere Regelungen vorbehalten).
  • Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz als oberster Grundsatz.
  • Füttern von Vögeln von Fenstern und Balkonen ist verboten.
  • Während der Heizperiode darf die Heizung in keinem Raum ganz abgestellt werden.
  • Kippfenster während der Heizperiode nicht gekippt lassen.
  • Nur kurze Stoss- oder Querlüftung zur Vermeidung von Energieverlust und Schimmelbildung.
  • Kellerfenster und Fenster in Gemeinschaftsräumen bei Frost geschlossen halten.

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