Zurück zum Mieterportal
📜 WOHNEN
Hausordnung
Damit sich alle wohlfühlen: Die wichtigsten Regeln für ein angenehmes Zusammenleben.
⚠️ Hinweis: Die Hausordnung kann je nach Liegenschaft individuell abweichen. Es gelten stets die im Mietvertrag und in der Liegenschaft ausgehängten Bestimmungen.
- Keine festen Bauten oder Einrichtungen (Geräteschuppen, Sichtschutzwände, Verglasungen, Wintergärten, Schränke, Kühlschränke).
- Grillieren nur mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt. Holz-/Holzkohlegrills sind untersagt.
- Blumenbehälter nur auf der Innenseite der Brüstung montieren.
- Keine Parabolantennen an Fassade oder Brüstung. Anderweitige Montage nur mit Zustimmung der Verwaltung.
- Sonnenstoren nur bei guter Witterung ausfahren. Bei Regen oder starkem Wind einziehen.
- Bassins und Planschbecken nur mit vorheriger Zustimmung der Verwaltung.
- Katzenbäume, -leitern und -netze sind nicht gestattet.
- Rasenfläche regelmässig pflegen: mähen, giessen und jäten.
- Bei Trockenheit müssen Pflanzen gewässert werden.
- Pflanzen über 1.80 m Höhe und zusätzliche Sträucher/Bäume nur mit schriftlicher Einwilligung der Verwaltung.
- Übermässigem Pflanzenwuchs, Moosbildung und Verunkrautung ist vorzubeugen.
- Hochdruckreiniger nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters verwenden.
- Unterhalt der Bepflanzungen auf Gartensitzplätzen ist Sache des Mieters.
- Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege freizuhalten.
- Keine Gegenstände im Treppenhaus abstellen (Schuhe, Schirmständer, Möbel).
- Keine unzulässigen Gegenstände in Gemeinschaftsräumen (Autoreifen, Alteisen, Möbel).
- Die Verwaltung entsorgt unerlaubte Gegenstände ohne Voranmeldung auf Kosten des Mieters.
- Reinigung des Treppenhauses alle 14 Tage (inkl. Fenster) im Bereich des eigenen Mietobjekts, sofern kein Hauswart zuständig ist.
- Gemeinschaftsräume monatlich reinigen – bei starker Verschmutzung umgehend.
- Schuhe gehören in die Wohnung oder ins eigene Kellerabteil – nicht ins Treppenhaus.
- Keine persönlichen Gegenstände vor der Wohnungstür oder im Gang deponieren.
- Kinderwagen und Kinderfahrzeuge nur in den dafür vorgesehenen Räumen abstellen.
- Fluchtwege müssen jederzeit frei passierbar sein.
- Fahrräder nur auf den dafür vorgesehenen Flächen oder im Fahrradkeller abstellen.
- Mofas und Fahrräder nur im eigenen Kellerabteil oder in vorgesehenen Räumen.
- Motorräder über 50 cm³ dürfen weder in Gemeinschaftsräume noch in Kellerabteile.
- Motorisierte Fahrzeuge auf dem Gelände nur für Mieter von Parkplätzen gestattet.
- Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch repariert werden.
- Besucherparkplätze dürfen von Bewohnern nicht belegt werden.
- Nutzung werktags zwischen 07:00 und 22:00 Uhr.
- Nach Beendigung der Wäsche: Räume und Apparate reinigen.
- Waschplan beachten – Tage können mit Mitmietern getauscht werden.
- Verantwortung für die korrekte Nutzung liegt beim im Plan aufgeführten Mieter.
- Energie-, Wasser- und Wartungskosten werden gemäss Vertrag verrechnet.
- Private Waschmaschinen in der Wohnung nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
- Nachtruhe: 22:00 – 07:00 Uhr.
- Musizieren nur zwischen 08:00–12:00 und 14:00–20:00 Uhr.
- Haus ab 20:00 Uhr geschlossen halten (besondere Regelungen vorbehalten).
- Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz als oberster Grundsatz.
- Füttern von Vögeln von Fenstern und Balkonen ist verboten.
- Während der Heizperiode darf die Heizung in keinem Raum ganz abgestellt werden.
- Kippfenster während der Heizperiode nicht gekippt lassen.
- Nur kurze Stoss- oder Querlüftung zur Vermeidung von Energieverlust und Schimmelbildung.
- Kellerfenster und Fenster in Gemeinschaftsräumen bei Frost geschlossen halten.
Fragen zur Hausordnung Ihrer Liegenschaft?
Kontakt aufnehmen
