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Mietrecht 15.08.2026 5 Min.

Der Referenzzinssatz erklärt

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist das zentrale Instrument für Mietzinsanpassungen in der Schweiz. Was er bedeutet, wie er berechnet wird und was Eigentümer und Mieter wissen müssen.

Seit dem 10. September 2008 gilt in der Schweiz der hypothekarische Referenzzinssatz als massgebende Grösse für Mietzinsanpassungen. Er löste die zuvor geltenden kantonalen und regionalen Zinssätze ab und schuf ein einheitliches, transparentes System für die gesamte Schweiz.

Was ist der Referenzzinssatz?

Der Referenzzinssatz basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen der Banken. Er wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert und auf ein Viertelprozent gerundet.

Aktueller Stand (2026)

1.75%

Aktueller Referenzzinssatz

1.50%

Vorheriger Satz

Stand: März 2026. Nächste Publikation: Juni 2026.

Steigt der Referenzzinssatz: Rechte der Vermieter

Steigt der Referenzzinssatz, können Vermieter eine Mietzinserhöhung geltend machen. Pro Viertelprozent Erhöhung darf der Mietzins um ca. 3% angehoben werden. Zusätzlich können 40% der aufgelaufenen Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) und allgemeine Kostensteigerungen überwälzt werden.

Berechnungsbeispiel

Aktueller Mietzins: CHF 2'000.–/Monat

Referenzzinssatz steigt von 1.50% auf 1.75% (+0.25%)

Zulässige Erhöhung: ca. 3% = CHF 60.–/Monat

Neuer Mietzins: CHF 2'060.–/Monat

Sinkt der Referenzzinssatz: Rechte der Mieter

Sinkt der Referenzzinssatz, haben Mieter Anspruch auf eine Mietzinssenkung – allerdings nur, wenn sie diese aktiv einfordern. Die Senkung erfolgt nicht automatisch. Mieter müssen ein schriftliches Herabsetzungsbegehren an den Vermieter richten.

Formvorschriften bei Mietzinsanpassungen

Mietzinserhöhungen müssen auf dem amtlich genehmigten Formular mitgeteilt werden (Art. 269d OR). Die Mitteilung muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eintreffen. Fehlt das Formular oder ist es fehlerhaft ausgefüllt, ist die Erhöhung nichtig.

Wichtig für Vermieter

  • Amtliches Formular verwenden (kantonal unterschiedlich)
  • Begründung der Erhöhung angeben (Referenzzinssatz, Teuerung, Kostensteigerung)
  • Fristen einhalten: Auf den nächsten Kündigungstermin
  • Bei Ehepaaren/Partnern: Beide Mieter separat anschreiben
  • Einschreiben empfohlen (Beweislast liegt beim Vermieter)

Historische Entwicklung

DatumReferenzzinssatzTendenz
Sep 20083.50%Einführung
Jun 20171.50%Historisches Tief
Jun 20231.50%Stabil
Dez 20231.75%↑ +0.25%
Mär 20241.75%Stabil
Mär 20261.75%Stabil

Fazit: Professionelle Verwaltung schützt vor Fehlern

Die korrekte Anwendung des Referenzzinssatzes erfordert Fachwissen und Sorgfalt. Formfehler können dazu führen, dass berechtigte Mietzinserhöhungen nichtig sind – mit erheblichen finanziellen Folgen für Eigentümer. Eine professionelle Liegenschaftsverwaltung stellt sicher, dass alle Anpassungen fristgerecht, formkorrekt und rechtssicher umgesetzt werden.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die genannten Werte können sich ändern. Für aktuelle Informationen konsultieren Sie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO).

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Häufige Fragen