Bewirtschaftung

Für Stockwerkeigentümergemeinschaften

Stockwerkeigentum. Gemeinsam gut geführt.

Eine Gemeinschaft braucht klare Entscheide, verlässliche Zahlen und eine Verwaltung, die zuhört. Wir begleiten Ihre Stockwerkeigentümergemeinschaft persönlich – im Alltag und bei wichtigen Weichenstellungen.

Bestehende Immobilienaufnahme von HUBER REAL ESTATE

Unser Grundsatz

Die Gemeinschaft entscheidet. Wir sorgen für eine gute Grundlage und eine verlässliche Umsetzung.

01 / Unser Auftrag

Worum wir uns kümmern

Nicht ein Mietmandat mit anderem Namen: Bei Stockwerkeigentum stehen die gemeinschaftlichen Interessen, Versammlungsbeschlüsse und der langfristige Werterhalt im Mittelpunkt.

Versammlung & Beschlüsse

Traktanden vorbereiten, Unterlagen verständlich aufbereiten, Versammlungen organisieren, Beschlüsse protokollieren und deren Umsetzung nachverfolgen.

Buchhaltung & Beiträge

Budget, Jahresrechnung und Beitragsübersicht transparent führen. Einzahlungen und Stand des Erneuerungsfonds nachvollziehbar dokumentieren.

Unterhalt & Werterhalt

Gemeinschaftliche Bauteile im Blick behalten, Offerten vergleichen und beschlossene Arbeiten mit Fachpersonen koordinieren.

Klare Kommunikation

Anliegen der Eigentümergemeinschaft bündeln, Zuständigkeiten erklären und über laufende Massnahmen sachlich informieren.

02 / Klarheit statt Unsicherheit

Gemeinsam entscheiden. Solide planen.

Ein nachvollziehbares Budget und ein Überblick über anstehende Arbeiten schaffen Ruhe bei grossen Entscheidungen. Wir bereiten die Fakten auf; die Gemeinschaft behält die Entscheidungshoheit.

Beschlussübersicht

Was wurde entschieden? Wer setzt es um? Was ist noch offen?

Finanzübersicht

Budget, Jahresrechnung, Beiträge und Fondsstand verständlich aufbereitet.

Unterhaltsplanung

Massnahmen, Prioritäten und ihre Auswirkungen auf die Liegenschaft im Blick.

03 / So beginnt die Zusammenarbeit

Ein Verwalterwechsel ohne unnötige Unruhe

01

Ausgangslage verstehen

Grösse, Reglement, laufende Themen und Erwartungen der Gemeinschaft besprechen.

02

Mandat klar vereinbaren

Aufgaben, Schnittstellen und Honorar passend zum tatsächlichen Umfang festlegen.

03

Geordnet übernehmen

Nach entsprechender Beschlussfassung Dokumente, Buchhaltung und Pendenzen koordiniert übernehmen.

Was kostet die STWE-Verwaltung?

Unverbindliche Orientierung im Rechner. Mindestmandat CHF 8’000 pro Jahr; das konkrete Honorar vereinbaren wir individuell.

STWE-Rechner öffnen

04 / FAQ

Gut zu wissen

Wer entscheidet über grössere Arbeiten?

Grundsätzlich die zuständige Stockwerkeigentümerversammlung nach Gesetz, Begründungsakt und Reglement. Wir bereiten Varianten, Offerten und Entscheidungsgrundlagen auf und setzen gefasste Beschlüsse im Rahmen des Mandats um.

Ist ein Erneuerungsfonds vorgeschrieben?

Das Gesetz schreibt ihn nicht generell vor; das Reglement oder Beschlüsse können ihn vorsehen. Wir machen den Finanzierungsbedarf für den gemeinschaftlichen Unterhalt sichtbar und dokumentieren Fondsbewegungen.

Wie läuft ein Verwaltungswechsel ab?

Wir klären zuerst Umfang, Termine und die Beschlusslage. Nach einem entsprechenden Auftrag koordinieren wir die Übergabe von Reglement, Protokollen, Verträgen, Buchhaltung und offenen Pendenzen mit der bisherigen Verwaltung.

Was kostet die STWE-Verwaltung?

Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung. Unser Mindestmandat für STWE-Verwaltung liegt bei CHF 8’000 pro Jahr; das konkrete Honorar hängt unter anderem von Einheiten, Zustand, Aufgaben und Mandatsumfang ab und wird individuell vereinbart.

Rechte und Pflichten im Ratgeber

Reden wir über Ihre Gemeinschaft.

Bern, Luzern, Ebikon, Zug oder Zürich: Wir prüfen persönlich, ob unser Betreuungsmodell zu Ihrer Gemeinschaft passt.

Persönliches Erstgespräch

Allgemeine Information zu Dienstleistungen; für Beschlüsse gelten Gesetz, Begründungsakt und Reglement der jeweiligen Gemeinschaft.