Internationale Käufer

Immobilienkauf in der Schweiz strukturiert begleiten

Wir koordinieren den Immobilienprozess und beziehen bei rechtlichen, steuerlichen und finanzierungsbezogenen Fragen die jeweils zuständigen unabhängigen Fachpersonen ein.

Lex Koller

Einzelfall statt Pauschalaussage

Der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland kann dem BewG unterliegen. Massgebend sind unter anderem Person, Wohnsitz, Aufenthaltsstatus, Nutzungszweck, Objekt und Kanton.

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Verbindlich entscheiden die zuständigen Behörden und Fachpersonen.

Offizielle Information des Bundes

Ablauf

Sechs Schritte mit klaren Zuständigkeiten

01 · Ausgangslage

Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Nutzungszweck und Zielregion werden vor der Objektsuche eingeordnet.

02 · Erwerbsvoraussetzungen

Ob eine Bewilligung erforderlich ist, entscheidet die zuständige kantonale Behörde anhand des konkreten Falls.

03 · Objektsuche

Wir gleichen Nutzung, Lage, Budget und bekannte Erwerbsvoraussetzungen mit verfügbaren oder diskret angebotenen Immobilien ab.

04 · Prüfung

Unterlagen, Grundbuch, bauliche Situation, Finanzierung und Transaktionsstruktur werden mit den jeweils zuständigen Fachpersonen geprüft.

05 · Reservation & Vertrag

Reservations- und Kaufvertragsentwürfe werden erst nach Klärung der Voraussetzungen und mit unabhängiger rechtlicher Begleitung unterzeichnet.

06 · Notariat & Eigentumsübertragung

Öffentliche Beurkundung, allfällige Bewilligung und Grundbucheintrag erfolgen über die zuständigen Stellen.

Konkretes Objekt

Fragen zum Erwerbsprozess

Senden Sie uns Objekt, Region und Ausgangslage. Wir koordinieren den immobilienbezogenen nächsten Schritt.

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